Veranstaltungsbedingungen

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen der Praxis
Pfotenmagie by Manuela Gehrmann

1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Praxis Pfotenmagie by Manuela Gehrmann, und Teilnehmern im Rahmen von Veranstaltungen, Messen, Seminaren, Workshops und ähnlichen Angeboten. Die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten sowohl für die Teilnahme an Veranstaltungen als auch für die Buchung von Messeständen.
(2) Soweit in diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen von "Teilnehmern" die Rede ist, sind damit sowohl Veranstaltungsteilnehmer als auch Aussteller gemeint, soweit die Regelung auf beide Personengruppen Anwendung findet. Spezifische Regelungen für Aussteller sind in Ziff. 3 enthalten.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir haben mit dem Teilnehmer eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen.

2. Vertragsabschluss und Anmeldung
(1) Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. die Buchung eines Messestandes kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers und deren Annahme durch uns zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular erfolgen.
(2) Wir bestätigen die Anmeldung und den Erhalt der Teilnahme- bzw. Standgebühr durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung. Mit dieser Bestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.
(3) Wir sind berechtigt, die Teilnahme aus wichtigen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:
• die maximale Teilnehmerzahl bzw. maximale Anzahl an Messeständen erreicht ist
• der Teilnehmer in der Vergangenheit wiederholt gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen verstoßen hat
• die Sicherheit oder der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gefährdet wäre
• die vom Aussteller geplanten Produkte oder Dienstleistungen nicht zum Thema der Veranstaltung passen
• der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist
(4) Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen einverstanden.
(5) Bei Veranstaltungen bzw. Messen, die eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl erfordern, behalten wir uns vor, diese abzusagen, wenn diese Mindestzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht, sofern die Absage nicht auf unserem Verschulden beruht.

(6) Wir behalten uns vor, Referenten, Programmpunkte oder Zeitpläne zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. Der Teilnehmer wird in diesem Fall unverzüglich informiert.
3. Spezifische Regelungen für Aussteller und Messestände
(1) Der Aussteller erhält einen Messestand in der von uns zugewiesenen Größe und Position. Wir behalten uns vor, die Standposition aus organisatorischen Gründen zu ändern, sofern dies für den Aussteller zumutbar ist. Der Aussteller wird in diesem Fall unverzüglich informiert.
(2) Der Aussteller verpflichtet sich, den Messestand während der gesamten Veranstaltungsdauer besetzt zu halten und die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen zu präsentieren.
(3) Der Aussteller ist verpflichtet, den Messestand und die benachbarten Stände sauber zu halten. Bei Verlassen des Standes hat der Aussteller diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
(4) Der Aussteller darf den Messestand nur mit unserer vorherigen Zustimmung an Dritte untervermieten oder weitergeben.
(5) Der Aussteller ist verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gewerberechtliche, arbeitsrechtliche und sicherheitsrechtliche Bestimmungen, einzuhalten.
(6) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seinen Messestand, seine Produkte, seine Mitarbeiter oder durch sein Verhalten verursacht werden. Der Aussteller stellt uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
(7) Der Aussteller darf Werbung und Werbematerial nur im zugewiesenen Messestand und in dem von uns genehmigten Umfang verbreiten. Die Verteilung von Werbematerial außerhalb des eigenen Standes bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(8) Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen am Messestand ist nur zulässig, soweit dies mit dem Thema der Veranstaltung vereinbar ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
(9) Die Auf- und Abbauzeiten für den Messestand werden von uns festgelegt und den Ausstellern rechtzeitig mitgeteilt. Der Aussteller ist verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten. Bei Nichteinhaltung können wir den Auf- oder Abbau auf Kosten des Ausstellers vornehmen lassen.
(10) Wir stellen die Grundausstattung des Messestandes (z.B. Strom, Beleuchtung) zur Verfügung, soweit dies im Messestandpreis enthalten ist. Zusätzliche Ausstattungen können gegen Aufpreis gebucht werden.
(11) Der Aussteller ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf unser Verlangen nachzuweisen.

4. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (per Brief oder E-Mail) uns gegenüber erklärt werden.
(2) Bei Rücktritt des Teilnehmers werden Stornogebühren in folgender Höhe fällig:
a) Bei Rücktritt bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
b) Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr
(3) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
(4) Die Stornogebühren sind pauschalierte Schadensersatzansprüche. Sie berücksichtigen die uns durch den Rücktritt entstandenen Kosten, insbesondere:
• Planungs- und Organisationsaufwendungen
• Reservierung von Räumlichkeiten und Equipment
• Vorbereitung von Unterlagen und Materialien
• Verwaltungsaufwand
(5) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist die Stornogebühr auf den tatsächlich nachweisbaren Schaden zu begrenzen.
(6) Wir behalten uns vor, einen Ersatzteilnehmer zuzulassen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall werden keine Stornogebühren fällig, es sei denn, uns entstehen durch den Wechsel des Teilnehmers zusätzliche Kosten.
(7) Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne vorherigen Rücktritt gilt dies als Rücktritt zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns. In diesem Fall ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass er das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat.

5. Foto- und Bildaufnahmen
(1) Wir behalten uns vor, im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen, insbesondere zu Dokumentationszwecken, für die Öffentlichkeitsarbeit und für Marketingzwecke.
(2) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bildaufnahmen von ihm erstellt werden, auf denen er möglicherweise abgebildet ist.
(3) Der Teilnehmer räumt uns das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Bildaufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben. Dies umfasst insbesondere:
• Nutzung in Printmedien (Prospekte, Broschüren, Zeitschriften)
• Nutzung auf Websites und in sozialen Medien
• Nutzung in Präsentationen und Werbematerialien
• Archivierung und Datenbanknutzung
(4) Die Einwilligung gemäß Absatz 3 kann vom Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist an uns zu richten. Nach erfolgtem Widerruf werden keine weiteren Aufnahmen des Teilnehmers veröffentlicht. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden unverzüglich entfernt, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
(5) Der Teilnehmer kann der Aufnahme und Veröffentlichung von Bildmaterial widersprechen, indem er dies vor Beginn der Veranstaltung uns gegenüber schriftlich mitteilt. In diesem Fall werden wir darauf achten, dass keine Aufnahmen des Teilnehmers erstellt werden. Eine vollständige Garantie kann jedoch nicht übernommen werden, insbesondere bei Gruppenaufnahmen oder Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern.
(6) Soweit Bildaufnahmen nicht von uns selbst, sondern von Dritten (z.B. Pressefotografen, andere Teilnehmer) erstellt werden, sind wir nicht für deren Nutzung verantwortlich. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung in die Aufnahme durch Dritte jederzeit widerrufen oder widersprechen, indem er dies dem jeweiligen Fotografen mitteilt.
(7) Wir werden die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer wahren. Bildaufnahmen werden nicht in verletzender oder herabwürdigender Weise verwendet. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Bildaufnahmen im Rahmen der üblichen redaktionellen Bearbeitung zu beschneiden, zu retuschieren oder zu montieren.
(8) Die Einwilligung in die Bildnutzung erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Dem Teilnehmer steht für die Einwilligung keine Vergütung zu.
(9) Bei Ausstellern gilt zusätzlich: Mit der Buchung eines Messestandes erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass der Messestand und die dort ausgestellten Produkte fotografiert werden können und diese Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit und Marketingzwecke verwendet werden dürfen.

6. Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung fällig und zahlbar, sofern im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3) Der Teilnehmer kann die Zahlung per Überweisung oder EC-Karte leisten.
(4) Bei Nichtzahlung der Teilnahmegebühr sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr bestehen.
(5) Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Haftung
(1) Wir haften für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter verursacht werden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten anderer Teilnehmer oder von Tieren verursacht werden, insbesondere für Verletzungen von Personen oder Schäden an Sachen. Der Teilnehmer stellt uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit der Teilnehmer den Schaden zu vertreten hat.
(4) Bei Veranstaltungen mit Tieren haftet der Teilnehmer für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass sein Tier während der Veranstaltung unter Kontrolle bleibt und keine Gefahr für andere Teilnehmer, deren Tiere oder Dritte darstellt.
(5) Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass sein Tier über eine ausreichende Hundehaftpflichtversicherung verfügt. Auf unser Verlangen hat der Teilnehmer den Versicherungsschutz durch Vorlage des Versicherungsscheins oder einer aktuellen Bestätigung nachzuweisen.
(6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns vor Veranstaltungsbeginn unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Hund an einer ansteckenden Erkrankung leidet oder einen Parasitenbefall aufweist. Wir behalten uns in diesen Fällen vor, die Teilnahme des Hundes an der Veranstaltung zu untersagen, um eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder deren Tiere auszuschließen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet, sofern die Absage nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Teilnehmers beruht.
(7) Wir haften nicht für die Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmer, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(8) Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei:
• Erkrankung eines Referenten oder Dozenten
• Unvorhersehbare technische Probleme
• Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände
• Zu geringe Teilnehmerzahl
In diesen Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht, sofern die Absage oder Verschiebung nicht auf unserem Verschulden beruht.


8. Datenschutz
(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Teilnehmers im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Durchführung des Vertrags und der erbrachten Leistungen.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Vertrags) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
(3) Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Daten zu Zwecken der Teilnehmerverwaltung, Veranstaltungsplanung, Abrechnung und Qualitätssicherung gespeichert und verarbeitet werden.
(4) Wir übermitteln personenbezogene Daten nur an Dritte, wenn dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist (z.B. an Kooperationspartner, Referenten) oder der Teilnehmer ausdrücklich eingewilligt hat.
(5) Der Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
(6) Der Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
(7) Wir ergreifen technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(8) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erfüllung des Vertragszwecks nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen stehen dem entgegen.
(9) Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden, die den Teilnehmer abbilden. Die diesbezügliche Einwilligung ist in Ziffer 5 dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen geregelt.

9. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Sitz in Ehringshausen, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
Stand: August 2026 

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